Nach wie vor wohnen zu viele Menschen in Österreich in Pflegeheimen, deren Pflegestufe eine solche Unterbringung gar nicht erfordern würde. Die Betreuten Wohnhäuser von Silver Living etwa, sind nachweislich auch für Menschen mit Pflegeeinstufung geeignet. Die Pflegestufen 1 bis 3 können dabei besonders gut betreut werden. Doch auch höhere Pflegestufen können je nach individueller Situation der Betroffenen im Rahmen des Betreuten Wohnens abgedeckt werden. 

In Österreich liegt ein Pflegebedarf im Sinne des Bundespflegegeldgesetzes dann vor, wenn sowohl bei Betreuungsmaßnahmen als auch bei Hilfsverrichtungen Unterstützung nötig ist. Zu den im Gesetz gemeinten Betreuungsmaßnahmen zählen all jene, die den persönlichen Bereich betreffen. Dazu gehören unter anderem Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft oder Fortbewegung innerhalb der Wohnung, usw.

Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs werden Zeitwerte (angegeben in Stunden) für die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen und andere unterstützende Tätigkeiten berücksichtigt und zu einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst, die dann die jeweilige Pflegestufe bestimmt. Insgesamt gibt es in Österreich 7 Pflegestufen, von denen die ersten drei im Betreuten Wohnen in der Regel gut betreut werden können. Höhere Pflegestufen mit dementsprechend höherem Betreuungsbedarf können im Betreuten Wohnen – je nach individueller Situation – ebenfalls abgedeckt werden, etwa durch Herbeiziehung mobiler Pflegedienste.

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Quellen:

  • Lutz, Michael; Eichinger, Walter; Hastedt, Ingrid: Betreutes Wohnen für Senioren – die ÖNORM CEN / TS 16118. Praxiskommentar
  • www.oesterreich.gv.at