Der Praxiskommentar der ÖNORM CEN/TS 16118 hält einige bauliche Maßnahmen fest, die ein „seniorengerechtes“  Wohnumfeld ermöglichen. Dazu gehört etwa, dass die Betreute Wohnanlage Seniorinnen und Senioren schon aufgrund ihrer Lage die Voraussetzungen für eine autarke Lebensweise bieten und zugleich auch die Integration der Bewohner in das Gemeinwesen erleichtern sollte. Idealerweise befindet sie sich demnach direkt im oder in der unmittelbaren Nähe des Ortskerns, sodass eine Teilnahme am örtlichen Leben für ältere Menschen erleichtert wird.

Ebenfalls muss die Betreute Wohnanlage über eine entsprechende Infrastruktur verfügen um als seniorengerecht zu gelten, sprich, Einkaufs- und Versorgungsangebote wie Ärzte, Apotheken, usw. sollten durch einen maximal 500 m weiten Fußweg erreichbar sein.

Außerdem wichtig für die Schaffung eines seniorengerechten Wohnumfelds ist, dass die Wohnanlage und die dazugehörigen Gebäudezugänge, Freiflächen und Verbindungswege sowie die Zugänge zu Parkplätzen und Müllcontainern barrierefrei zugänglich sind. Auch die Bäder tragen einen wegweisenden Teil zu einem adäquaten Wohnerlebnis bei.

So verfügt ein seniorengerechtes Badezimmer nicht nur über einen schwellenfrei ausgebildeten Duschbereich, sondern zusätzlich über unterstützende Elemente wie Haltegriffe oder Duschsessel.

Quelle:

  • Lutz, Michael; Eichinger, Walter; Hastedt, Ingrid: Betreutes Wohnen für Senioren – die ÖNORM CEN / TS 16118. Praxiskommentar