Dienstleistungskoordinator im Betreuten Wohnen: Aufgaben, Kompetenzen und Bedeutung

Betreutes Wohnen für ältere Menschen bietet ein hohes Maß an Sicherheit, soziale Kontakte und maßgeschneiderte Unterstützung für die individuellen Bedürfnisse im Alltag. Dabei spielt der Dienstleistungskoordinator – auch Betreuungskraft genannt – eine zentrale Rolle. Die Person ist dafür verantwortlich, das gesamte Dienstleistungsangebot im Betreuten Wohnen zu organisieren, sicherzustellen und fortlaufend an die Bedürfnisse der Bewohner anzupassen. Die Grundlagen und Anforderungen dieser Rolle sind in der ÖNORM CEN/TS 16118 Betreutes Wohnen festgehalten, die Standards für Betreutes Wohnen in Österreich definiert und sicherstellt.

Der Dienstleistungskoordinator oder Betreuungskraft agiert als Bindeglied zwischen den Mietern, dem Träger, dem Vermieter und dem Eigentümer der Wohnanlage. Zu den zentralen Aufgaben gehört die Organisation und Bereitstellung aller wesentlichen Dienstleistungen. Die Grundleistungen umfassen Unterstützungsangebote, von der Organisation gemeinschaftlicher Aktivitäten bis hin zur Hilfestellung in verschiedenen Lebensbereichen. Ebenso übernimmt der Dienstleistungskoordinator eine beratende Rolle, indem er als kontinuierlicher Ansprechpartner für die Mieter zur Verfügung steht und auf deren Anliegen und Fragen eingeht. Um die Anforderungen an diese Rolle zu erfüllen, sind spezifische Kompetenzen erforderlich, die den Dienstleistungskoordinator dazu befähigen, die individuellen Bedürfnisse der Mieter angemessen zu erkennen und darauf einzugehen:

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Interpretationskompetenz (insbesondere bzgl. der Erkennung, des Verständnisses und der Beurteilung sozialer Situationen sowie einer angemessenen Reaktion darauf)
  • Reflexionsfähigkeit (um das Verhalten den Mietern gegenüber mit Blick auf Anerkennung und Förderung ihres Rechts auf Selbstbestimmung anzupassen und zugleich die Balance zwischen einer angemessenen Hilfestellung und unangemessener Bevormundung und dominantem Verhalten zu wahren)
  • Planungs-, Organisations- und Vermittlungskompetenz (um die verschiedenen Bedarfe der Bewohner abzustimmen und die lokal vorhandenen Ressourcen zu erschließen)
  • Fähigkeit, bürgerschaftliches Engagement zu initiieren
  • Fähigkeit, gesellschaftliche Beteiligung anzuregen
  • Fähigkeit, die Selbsthilfe der Bewohner untereinander, soweit gewünscht, anzuregen

Darüber hinaus muss der Dienstleistungskoordinator u.a. über Grundkenntnisse der relevanten Gesetzgebung verfügen (z.B. Zuzahlungsregelungen bei Versorgung durch Arzt), Grundkenntnisse der gesundheitlichen, psychologischen und sozialen Bedürfnisse älterer Menschen und Erste-Hilfe-Kenntnisse haben.

Der Dienstleistungskoordinator ist in die Organisation des Trägers oder Dienstleisters eingebunden, er arbeitet im Auftrag des Trägers. Eine ehrenamtlich freiwillige Tätigkeit ohne vertragliche Anbindung an den Träger oder den Dienstleister reicht per definitionem nicht. Es muss sich aber nicht um einen beim Träger angestellten Arbeitnehmer handeln, sondern der Träger kann auch einen Dienstleistungsanbieter, einen Einzelunternehmer oder eine sonstige Institution mit der Wahrnehmung der Koordinatorenfunktion beauftragen. Hintergrund ist, dass die Kontinuität der Aufgabenerbringung nur gewährleistet werden kann, wenn eine strukturell- organisatorische Einbindung gegeben ist. In Bezug auf die Personalausstattung gilt, dass mind. 1 Vollzeitstelle je 100 Wohneinheiten mit Mindestanwesenheit von 20 Minuten je Woche je Wohnung vorzusehen ist (Abweichungen sind mit Einverständnis der Mieter möglich).