Mit dem Alter fällt vieles schwerer, und die Sturzanfälligkeit aufgrund von Gleichgewichtsproblemen, verminderter Reaktionszeit oder Nebenwirkungen von Medikamenten, um einige etwaige Ursachen zu nennen, kann steigen. Im Betreuten Wohnen ist daher die Möglichkeit einer Rufhilfe – z.B. in Form eines Notrufarmbandes oder Notruftelefons – als Wahlleistung durch die zuständige Betreuungsorganisation vorgesehen. Dies ist vor allem für jene Bewohner gut geeignet, die manchmal schwindelig oder ohnmächtig werden bzw. einen schwachen Kreislauf haben oder sich einfach sicherer fühlen möchten. Da das Armband resp. die Uhr am Handgelenk zu tragen ist, hat man die Rufhilfe immer „an der Hand“ und kann sie gut bedienen. Abgesehen davon soll das Tragen eines alltäglichen Accessoires die Hemmschwelle der Seniorinnen und Senioren hemmen – es fügt sich gut in den Alltag ein.
Das Notrufarmband funktioniert bei Sturz durch Drücken eines Knopfes, wodurch jemand – sei es eine Rettungsorganisation oder eine vom Träger des Armbands im Vorfeld bekanntgegebene Ansprechperson (der Ablauf kann je nach Betreuungsorganisation variieren) – informiert wird über den Sturz. Diese Person verschafft sich über den Schlüsselsafe Zugang zur Wohnung und kann so der gestürzten Person zu Hilfe kommen. Dadurch wird Sicherheit rund um die Uhr in allen Lebenssituationen gewährleistet. Nice to have: Manche der Rufhilfen verfügen über attraktive Zusatzfunktionen für die Gesundheit, wie z.B. Schrittzähler oder Pulsmesser.
Auch die 2., aktualisierte und erweiterte Auflage 2024 des Praxiskommentars zur ÖNORM CEN/TS 16118 Betreutes Wohnen widmet den Themen „Sicherheit und Schutz“ respektive „Notrufsystem im Notfall“ mehrere Seiten.