Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren bedeutet selbstbestimmtes Wohnen im Alter für Einzelpersonen oder Paare mit integriertem Betreuungsangebot.

Merkmale des Betreuten Wohnens sind neben altersgerecht gestalteten Wohnungen die soziale Alltagsbegleitung durch eine Betreuungskraft, Kontakt und Geselligkeit in einer Hausgemeinschaft sowie die Absicherung für Not- und Bedarfsfälle. Das Betreute Wohnen umfasst ein Grundleistungsangebot (die Organisation und Vermittlung bestimmter Dienstleistungen), wobei die Erbringung von weitergehenden sozialen und wirtschaftlichen Diensten darin nicht inkludiert ist, sondern nach individuellem Bedarf von Drittanbietern zugekauft wird.

Gemäß ÖNORM CEN/TS 16118 umfasst der Katalog der Grundleistungen im Wesentlichen folgende vier Leistungskomplexe:

  • Betreuung
  • Beratung
  • Information
  • Organisation

Ziel aller Grundleistungen im Betreuten Wohnen ist stets, die Unterstützung einer privaten und selbstständigen Lebensführung aller Bewohner zu gewährleisten. Diese angesprochene Anregung des Selbsthilfepotenzials meint, dass vorhandene Kompetenzen, Fähigkeiten geistiger wie körperlicher Weise gefordert und gefördert werden sollen, um so die Möglichkeit eines längeren Lebens im Betreuten Wohnen bei selbstständiger Haushalts- und Lebensführung zu unterstützen.

Das Selbsthilfepotential anzuregen und zu fördern kann faktisch für den Koordinator mehr Aufwand bedeuten als eine reine Service-Orientierung. Es geht nicht darum, den Bewohnern möglichst viel abzunehmen durch eine perfekte Service-Orientierung, es soll nicht dazu angeregt werden, so viel Dienstleistungen wie nur irgend möglich abzurufen. Stattdessen geht es im Sinne einer Empowerment-Strategie um Ermutigung, vorhandene Kompetenzen einzusetzen.

Betreuung: Wesentlicher Bestandteil der Betreuungsleistung ist die Etablierung einer guten Hausgemeinschaft. Es sollen Kontakt und Hilfe untereinander, sowie Kontakte zu relevanten Gruppen, Vereinen oder Institutionen in der Nachbarschaft oder im Gemeinwesen angeregt werden, um so die Gemeinschaftsbildung zu unterstützen. Dies kann einschließen:

    • kulturelle, gesellschaftliche und gesundheitsfördernde Veranstaltungen
    • gegenseitige nachbarschaftliche Hilfe der Bewohner
    • nachbarschaftliches Engagement
    • Ausflüge/Exkursionen

Beratung: Der Dienstleistungskoordinator muss zu angekündigten, wöchentlichen Sprechzeiten für folgende allgemeine Beratungstätigkeiten, nach Möglichkeit vor Ort, zur Verfügung stehen:

    • hinsichtlich verschiedener maßgeblicher Behörden
    • in Krisensituationen (z. B. Tod nahestehender Freunde oder Verwandter, schwere Erkrankung, Eintritt einer Langzeitpflegebedürftigkeit)
    • hinsichtlich Betreuungsleistungen, die dem Einzelnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen

Information: Regelmäßige Informationstätigkeit über

    • die als Grund- und Wahlleistungen angebotenen Dienstleistungen
    • kulturelle und Bildungsangebote und Veranstaltungen
    • öffentliche Verkehrsmittel
    • Beratungsstellen, die Beratung zum Wohnen und zu weiteren Bereichen geben
    • Angaben über Einkaufsangebote, Dienstleistungsmöglichkeiten und Fahrdienste einschließlich ambulanter Dienste
    • Möglichkeiten der Rechts- und Sozialberatung
    • etc.

Organisation: Die Organisationstätigkeit muss auf Wunsch des Bewohners die Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme zu Fahrdiensten und hauswirtschaftlichen Diensten umfassen.

Quelle: Silver Living/SORA Studie „Die 50-75-Jährigen in Krisenzeiten – Wohnbedürfnisse, Zukunftsaussichten und mehr“, 2022