Im Rahmen von Betreutem Wohnen für Seniorinnen und Senioren wird das Betreuungsentgelt in der Regel direkt durch die Betreuungsorganisation an den Bewohner verrechnet.

Es umfasst alle an der ÖNORM CEN/TS 16118 „Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ orientierten Grundleistungen der Betreuung (z.B. Anwesenheit der Betreuungsperson, körperliche & geistige Aktivierung, Ausflüge, Spieleabende, etc.).  Achtung: Nicht im Betreuungsentgelt inkludiert sind so genannte Wahlleistungen (z.B. 24-h-Betreuung, mobile Pflegedienste, Friseur, etc.), diese sind separat kostenpflichtig.

  • Bei freifinanzierten Häusern wird ein Fixbetrag verrechnet, den die jeweilige Betreuungsorganisation festsetzt. Eine zweite im Haushalt lebende Person zahlt in etwa die Hälfte.
  • Bei Häusern, die in ein Landesfördermodell fallen, wird das Betreuungsentgelt nach Nettopensionseinkommen gestaffelt. Verdient jemand weniger als die Untergrenze, muss er gar kein Betreuungsentgelt entrichten. Wer mehr als die Obergrenze verdient, muss den Maximalbetrag bezahlen.

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