Gemäß ÖNORM CEN/TS 16118 – Betreutes Wohnen für Senioren (1. Auflage 2012) sollte die architektonische Gestaltung einer Betreuten Wohnanlage übersichtlich sein und die Kommunikation unter den Bewohnern fördern.

Daher muss innerhalb der Wohnanlage oder in unmittelbarer Umgebung ein Multifunktions- oder Gemeinschaftsraum vorhanden sein, welcher auch für das Abhalten von Beratungs- und Betreuungssitzungen genutzt werden kann und ebenso die Voraussetzungen für persönliche Besprechungen bieten muss. Dieser Multifunktions- oder Gemeinschaftsraum sollte ein eigener Raum sein und sollte ebenso übersichtlich gestaltet sein und die Kommunikation unter den Bewohnern fördern.

Zielgedanke dieser „Kann“-Bestimmung ist, dass damit einerseits den Bewohnern sowie den Dienstleistern das tägliche Leben erleichtert und andererseits der drohenden sozialen Isolation älterer Menschen wirkungsvoll vorgebeugt und die Gemeinschaft in der Betreuten Wohnanlage gestärkt werden soll. Die Möglichkeit, sich im persönlichen Gespräch auszutauschen, ist für den älteren Bewohner sehr wichtig, eine bekannte Räumlichkeit, in der zu bestimmten Zeiten der bekannte Koordinator anwesend ist, reduziert die Hemmschwelle individuelle Beratungssitzungen in Anspruch zu nehmen und erhöht zudem die Frequenz sozialer Kontakte.

Entscheidend ist aber, dass das Leistungsmodul Betreuung in einer Allgemeineinrichtung innerhalb oder unmittelbar außerhalb der Wohnanlage erbracht werden kann. Bei kleineren Wohnanlagen kann der Gemeinschaftsraum entsprechend angepasst werden.